Regional erzeugten Strom

für viele nutzbar machen

Bei der EEG Burgfeld teilen aktuell 131 Mitglieder die Überschüsse von regional erzeugtem Sonnenstrom. Sie erreichen damit mehr Unabhängigkeit am Strommarkt mit selbstbestimmter sowie fairer Preisgestaltung und tragen aktiv zur Energiewende bei.

Wenn du in Oberösterreich im Bereich des Umspannwerkes Antiesenhofen wohnst, kannst auch du davon profitieren.

Der Betrieb einer PV-Anlage ist keine Voraussetzung dafür.

Hast du Fragen ?

  • Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft stellt den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie aus erneuerbaren Quellen dar.

    Strom wird von PV-Anlagen und/oder Wasserkraft erzeugt und unter den Mitgliedern nach deren Verbrauchsverhalten aufgeteilt. Die Berechnung der verteilten Strommenge erfolgt durch die Netz OÖ.

  • Mitglied kann jeder Stromkonsument und Stromproduzent (max. 35 kWp Engpassleistung) werden, der einen eigenen Zählpunkt sowie einen digitalen Stromzähler (Smartmeter) hat und im Bereich des Umspannwerkes Antiesenhofen wohnt.

    Auch Unternehmen wie z.B. Einzelunternehmen, KMU oder Vereine können Mitglied werden.

    • Unabhängigkeit durch eine selbstbestimmte Preisgestaltung

    • Nutzung von regional erzeugtem Strom

    • reduzierte Netzgebühr (-28 %)

    • keine Elektrizitätsabgabe

    • keine Erneuerbaren-Förderpauschale

    • keine Mitgliedsgebühren

    • der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert, die Funktionäre engagieren sich ehrenamtlich

    • Verringerung des ökologischen Fußabdrucks

  • Nein, auch NUR-Abnehmer können gerne Mitglied werden. Je mehr Abnehmer in der EEG sind, umso mehr Strom kann verteilt werden. Vor allem in den Mittagsstunden liefern die PV-Anlagen viel Strom. Kann dieser nicht unter den Mitgliedern verteilt werden, geht er in das überregionale Netz.

  • Nein, denn die EEG-Burgfeld kann nicht den gesamten Strombedarf decken. Wenn die Sonne scheint, steht mehr Strom zur Verfügung, als wenn es regnet, abends oder nachts.

    In Zeiten, in welchen in der EEG kein Strom zur Verfügung steht, wird dieser Bedarf durch den überregionalen Stromanbieter (z.B. Energie AG, Verbund,…) gewährleistet.

  • Der Vorstand der EEG Burgfeld legt die Preise für Einspeiser und Verbraucher ¼-jährlich fest.

    Von der geringfügigen Differenz zwischen Einspeisevergütung und Verbrauchspreis von 1,5 - 2 ct/kWh werden die Kosten des Vereins gedeckt.

    Die Funktionäre arbeiten ehrenamtlich, der Verein selbst ist nicht gewinnorientiert.

  • Ab 1. April 2025(Q 2) gelten folgende Tarife:

    • Strombezug (Abnehmer): 13 ct/kWh netto

    • Stromproduktion (Einspeiser): 10 ct/kWh netto

    • gewerbliche Stromproduktion: 9,17 ct/kWh + 20 % USt.

  • Für die Strommenge, die über die EEG bezogen wird, gilt ab 1.1.2025:

    • 28 % Rabatt auf Netznutzungsentgelt

    • keine Elektrizitätsabgabe von 1,5 ct/kWh

    Damit beträgt die Ersparnis statt bisher 1,9 ct/kWh ab 1.1.2025 ca. 4,5 ct/kWh für den über die EEG Burgfeld abgetauschten Strom.

  • Die Ersparnis hängt von folgenden Faktoren ab:

    • Arbeitspreis des überregionalen Energieunternehmens

    • Höhe des Stromverbrauchs

    • Anteil des EEG-Strom an der verbrauchten Strommenge. Über das Jahr gesehen kann ca. 1/3 des Strombedarfs über die EEG Burgfeld bezogen werden.

    Hier haben wir ein Beispiel durchgerechnet.

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